Beratung

Am Ende des Lebens oder bedingt durch schwere Krankheiten gibt es oft Situationen, in denen Fragen aufkommen. Sie betreffen das weitere Vorgehen, medizinische oder pflegerische Maßnahmen oder auch Vorsorge für den Fall, dass man nicht mehr selbst für sich entscheiden kann.

In unseren „Letzte Hilfe“-Kursen kommen wir Ihnen entgegen. Hier erhalten Sie Antworten auf die meisten Fragen rund um die Ereignisse am Lebensende.

Für Ihre Fragen bieten wir auch individuelle Beratungen für Angehörige an und zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Beratung für Angehörige

Jeder hat Angehörige, Verwandte oder Freunde, die sich um ihn sorgen. Rund um diese Sorge herum besteht ein großer Bedarf an Beratung. Das kann eine Hospizbegleitung allein nicht alles leisten; sie möchte ja ganz für den Patienten da sein, ihm zuhören oder auch mal mit ihm gemeinsam schweigen.

In allen Fragen, auch rund um das Thema palliative/medizinische Versorgung, werden Begleitete und Angehörige, ebenso wie die Hospizbegleiter:innen, von unseren Koordinatorinnen unterstützt. Sie sind alle zertifizierte Palliativ-Fachkräfte.

Beratung zu Patientenverfügung und Vorsorge

Durch eine Patientenverfügung und eine Vollmacht können Sie Vorsorge treffen für die letzte Lebensphase, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, sich zu medizinischen und pflegerischen Maßnahmen zu äußern oder zu entscheiden. Das heißt, Sie können frühzeitig schriftlich festlegen, welche Person Ihres Vertrauens in einer solchen Situation in Ihrem Sinne für Sie entscheiden soll.

Es wird empfohlen, zumindest die Vorsorgevollmacht bereits mit Erreichen des 18. Lebensjahres anzulegen, weil ab diesem Zeitpunkt keine Person mehr automatisch, wie bis dahin die Eltern, für Sie vorsorgeberechtigt ist, auch nicht Lebensgefährten und Ehegatten; auch sie müssen explizit als Vertrauensperson benannt werden.

Unsere Unterstützung

Aufklärung und Hilfe bekommen Sie durch uns in Vorträgen und kostenfreien Einzelberatungen. Unsere Berater geben Hilfestellung, wie Sie die Dokumente rechtsverbindlich erstellen können.

Bitte melden Sie Ihren Beratungswunsch über das Büro oder das Kontaktformular an.
Unsere Berater:innen nehmen dann telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und vereinbaren einen Termin.

Patientenverfügung

Darin bekunden Sie im Voraus schriftlich Ihren Willen für eigens benannte Situationen, die eintreten können, wenn Sie hilflos sind. Sie dient den von Ihnen benannten Vertrauenspersonen, Ihren Ärzten und dem Pflegepersonal als Basis und Entscheidungshilfe in Ihrer gesundheitlichen Ausnahmesituation.

Vorsorgevollmacht

Mit der schriftlichen Vollmacht können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen zur Entscheidung an Ihrer statt für alle darin aufgeführten Angelegenheiten bevollmächtigen. Dazu gehört auch die Verwirklichung Ihrer Wünsche in der Patientenverfügung.

In vom Landratsamt beglaubigter oder notariell beurkundeter Form regelt sie auch die Zuständigkeit zur Verfügung im Falle mobilen oder immobilen Eigentums.

Betreuungsverfügung

Sie stellt eine einfachere Alternative zur Vollmacht dar. Darin können Sie Ihre Vertrauensperson(en) benennen oder Personen ausschließen und auf Ihre Patientenverfügung oder besondere Wünsche hinweisen.

Vorsorge-Broschüre mit Formularsatz

Zur Unterstützung der Beratung hat das Justizministerium Bayern ein Informationsheft einschließlich Formularsatz herausgegeben. Unsere Berater können Ihnen die Druckausgabe überreichen; Sie können diese aber auch im Buchhandel erwerben:

„Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, 20. Auflage 2022, Verlag Beck, ISBN ISBN 978-3-406-78218-3

Kostenlos können Sie die digitale PDF-Version aus dem Bayerischen Justizministerium einsehen:

"Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter durch Vollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung“, 20. Auflage 2022, PDF, 68 Seiten, Download hier

 

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